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Pflegen, Fördern, Betreuen, Wohnen
Der vollstationäre Pflegebereich nach dem Pflegeversicherungsgesetz umfasst 80 Plätze. Im Bereich der Eingliederungshilfe SGB IX stehen 72 Plätze für körper- und mehrfachbehinderte Bewohner zur Verfügung.