Haus Kurt Partzsch - Wohnheim / Pflegeheim für Behinderte / Bückeburg

 

Aufnahmekriterien


In unserem Eingliederungsbereich nehmen wir Bewohner nach dem SGB IX auf, die durch unsere Einrichtung eine Widereingliederung erfahren.

Aufnahme finden Erwachsene, die an einer

• Körperbehinderung,

• Mehrfachbehinderung, bei der eine Körperbehinderung im Vordergrund steht oder

• Behinderung mit psychischen Störungen und/oder besonderen sozialen Verhaltensauffälligkeiten


als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen, leiden, sofern keine akuten Suchterkrankungen oder geistigen Behinderungen im Vordergrund stehen. Aufgrund der Behinderung muß ein entsprechende Pflege- und/oder Hilfebedarf vorliegen, so dass eine vollstationäre Unterbringung notwendig ist.

Im Rahmen einer Aufnahme, kann auf Wunsch in der Einrichtung ein Aufnahmegespräche stattfinden, jedoch besuchen wir Sie auch gerne, zu einem Gespräch, in Ihrer vertrauten Umgebung. In diesem Gesprächen versuchen wir zu klären, inwieweit wir Ihre Wünsche bezüglich der Pflege- und Betreuung in unserer Einrichtung erfühlen können.

Um Nähere Informationen zu erhalten, können Sie sich folgende Unterlagen für die Aufnahme PDF (257 KB) ansehen und ggfs. ausdrucken.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei evtl. Fragen jederzeit in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik Kontakte.

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